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Auszüge aus:
 
 


Erschienen 1989 bei rororo-tomate

Bod-Neudruck in Vorbereitung

Alle Rechte bei
© Ekkes Frank 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

A A L

Als eine der großen Schöpfungen der Natur: aristokratisch schwarz, elegant in der schlängelnden Bewegung, dadurch fähig, sich überall durch- und herauszuwinden, glatt, gefühlsecht und angenehm gleitfähig beschichtet (nur Verleumder nennen dies "schleimig"), ist der A. insgeheim das primäre Wappentier der >REKUS<.

--> KRÄHE; CHAMÄLEON; SCHNECKE 
 

A B F Ü H R M I T T E L

Veralteter Begriff. Heute üblicher Sprachgebrauch: Handschellen.
 

A B K Ü R Z U N G E N

Die A. bilden eine der tragenden Säulen für die Macht der Juristen in diesem unserem Lande. Was angeblich der Übersichtlichkeit und einer besseren Verständlichkeit dienen soll, bewirkt in der Regel das Gegenteil:  Laien, denen schon die --> RECHTS-SPRACHE in Gesetzen,  Urteilen und Schriftsätzen unverständlich bleibt, werden  durch Erläuterungen in Form von hirnwindungenverknotenden A. endgültig  darüber belehrt, daß sie für sowas einfach zu blöd sind. Im PALANDT,  dem führenden BGB-Kommentar, würde der bisherige Text beispielsweise etwa so lauten:

"A.  bild  e d tragdn Säul f d Macht d Jur iduL.  Was  angebl  d Übersichtlk u e bess Verständlk dien soll,  bew idR d Ggtl:  Lai, denen scho d -->RSPRA in G.n,  Urtln u SchrSä.n unverständl blbt, werd  dch d Erläutn i Fo vo hiwiverknonden A.  endg dar  belehr, dass sie f sow einf z blöd s."

Die wichtigsten A. sind in diesem unserem Buch im AKÜVERZ (siehe dort)  zusammengefaßt; sie sind im Text durch >...< gekennzeichnet. Die Bedeutung aller weiteren A. können in der Sekundär-Literatur (das sind alle juristischen Bücher außer diesem hier) nachgeschlagen werden.
 

A B T R E I B U N G

Ein weiterer Beweis für die praktisch unbegrenzte Potenz der rechtgläubigen  Juristen ist die A.;  also genauer gesagt: die Diskussion darüber. Unbeirrt von allen Fakten erklären sie die "Vereinigte  Samen- und Eizelle" (VSEZ) zum Menschen oder zumindest einem dem Menschen teuflisch ähnelnden Wesen, dem zwar alle sonst unverzichtbaren juristischen Attribute abgehen  (--> RECHTSFÄHIGKEIT), dem aber >REKUS< und --> STAAT mehr Schutz und Fürsorge angedeihen  lassen als fast allen tatsächlich auf die Welt Gekommenen.

Besonders bei konservativen JuristInnen macht sich auch die tiefe Ehrfurcht vor der Schöpfung und ihrem Herrn bemerkbar. Da Gott unbestritten zuerst den Mann erschuf, will sich der Jurist doch nicht für gescheiter als der Herr des Himmels und  der Erden halten. Und weil mit 50 % Wahrscheinlichkeit die VSEZ einmal ein Mann werden wird (bzw. eigentlich ja vielleicht schon ist), genießt dieses bzw. dieser den Vorzugs-Rechtsschutz vor der Mutter (Nach dem alten kathologischen Imperativ: "Du bist nichts, dein Fötus ist alles").

Die zunehmende Opposition aufmüpfiger Frauen nach der Devise "Mein  Bauch  gehört mir" kann ein rechter deutscher  >REKU<  nur angewidert zurückweisen:  erstens mal ist der Bauch ein wesentlicher Bestandteil des Ganzen und kann daher gemäss § 93 >BGB< nicht Gegenstand besonderer Rechte sein;  zweitens geht es nicht um den Bauch, sondern um die Gebärmutter bzw. das, was darin ist, also die VSEZ, und die ist, drittens, zur Hälfte vom Manne! 

Auch die seinerzeit von der sozialistisch-libertinären Koalition geplante  "Fristenlösung" (danach sollte die Entfernung der VSEZ während der ersten drei Monate der Schwangerschaft straffrei bleiben) war - HErr, steh uns bei!!  - natürlich undenkbar, weshalb sie vom >BVerfG< in der Luft zerurteilt wurde. Die derzeit gültige  Rechtslage mit den verschiedenen  Möglichkeiten einer "Indikation" geht ebenso natürlich viel zu weit. Besonders die CDU/CSU, die so unglaublich christliche Juristen hervorgebracht hat wie Adenauer, Barschel, Filbinger, Globke oder Zimmermann, bemüht  sich  mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln (und  das sind einige! --> HEMMUNG), wieder zur früheren reinen Lehre  zurückzukehren. 

Unklar  ist  bisher allerdings, ob sich dabei auch jene hübsche Idee durchsetzt: die analoge Anwendung des § 249 >BGB< (Schadensersatz). Danach wäre derjenige,  der die Abtreibung vorgenommen hat, verpflichtet, den vorherigen Zustand wiederherzustellen - eine  wahrhaft bestechende Konsequenz für den rechten >REKU<  (--> SEXUALITÄT; GESCHLECHTS-VERKEHR; IMMISSIO SEMINIS usw. usw.)
 

A N F E C H T U N G

Unter einer juristisch relevanten A. leidet nicht ein Mensch wie z.B. Augustinus (frühchristlicher späterer Heiliger) oder Otto Graf  Lambsdorff  (spätliberaler früherer Nichtvorbestrafter), sondern so etwas Unschuldiges wie ein Rechtsgeschäft, also eine Willenserklärung  beispielsweise oder ein à VERTRAG. Naturgemäß werden diese nicht angefochten durch unwiderstehlich hübsche Frauenspersonen  - nein!! dieser Ausdruck ist überhaupt nicht despektierlich und frauenfeindlich!  Dann wären ja auch die Väter des  >BGB<  despektierlich und frauenfeindlich, dabei haben sie doch diese Bezeichnung verwendet, um die Frauen zu schützen! Jawoll!  --> BEIWOHNUNG - äh, wo war ich stehengeblieben? Ach richtig: die A. eines Rechtsgeschäfts erfolgt auch nicht durch unwiderstehlich hübsche Geldsümmchen,  sondern durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner, wie es in § 143 >BGB< heißt. Auf die Art  wird einem Vertragspartner gelegentlich auch das  Unerklärliche begreifbar, besonders, wenn der Anfechter sich klar ausdrückt bei seiner Erklärung.

Beispiel: "Du  mieser Vorstadtmafioso, mit diesem fahrbaren Schrotthaufen hast du mich ja gottsjesesmäßig verarscht!! Wenn du mir nicht sofort meine drei Riesen zurückhustest,  kannst du bald gesiebte Luft atmen, du ...(nicht druckfähig)!!!" 

P.S. Im --> SCHRIFTSATZ  würde allerdings selbst Frau  Oechsle-Misfeld (Hamburg/St.Pauli) dies anders ausdrücken, nämlich so:
"Sehr geehrter Herr Kollege! Den mit Ihrer Mandantschaft bezüglich eines gebrauchten PKW geschlossenen Kaufvertrag fechte ich hiermit wegen arglistiger Täuschung an. Zur Rückerstattung des bankenüblich verzinsten Kaufpreises sowie meiner u.a. Gebühren setze ich Ihnen eine Frist, nach deren fruchtlosem Ablauf  ich Klage erheben und Sie im übrigen wegen Betruges anzeigen werde. Mit vorzüglicher Hochachtung i.A. Unterschrift."