Das Dokument
Aus unserer kleinen Reihe "Große Leistungen deutscher Rechts-Künstler"


Das Urteil im Fall Guben, verkündet am 13. November 2000 vom Landgericht Cottbus nach nur acht Monaten Verhandlung, beweist einmal mehr: die deutsche Justiz weiss, was sie zu tun hat, gerade auch in Fragen von Rechtsradikalismus und Fremdenhass.
Die Cottbuser Richter stehen nicht allein. Das nachfolgende Urteil stammt vom Amtsgericht Mittelaltneudorf im Taunus. Es hatte zu befinden im Fall "Klein-Wöllning an der Mürg". Dort hatten bekanntlich Unbekannte ein ein Wohnhaus in Brand gesetzt, in dem Asylbewerber untergebracht waren. Acht Menschen starben, elf wurden verletzt. Tragischerweise hatte die Polizei - obwohl sie heftig ermittelte, und das auch noch "weiterhin in alle Richtungen"! - die Täter nicht ausfindig machen können.
Dummerweise stellten sich dann auch noch zwei dem Verfassungsschutz irgendwie als "rechtsgerichtet" bekannte Männer und behaupteten, sie hätten das Feuer gelegt. Sie waren nicht für Geld noch gute Worte davon abzubringen, weshalb schliesslich dieses Urteil ergehen musste.
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DAS URTEIL
(Stenografische Mitschrift des mündlichen Vortrags eines seiner Sache durchaus sicheren, dennoch ein bisschen nervösen Richters)

Im Rahm... im Namen des deutschen...äh, des Volkes ent... erlasse ich nunmehr hier folgendes Urteil: die Angeklagten Bodo M. und Peter P. werden zu jeweils acht Tagen und viereinhalb Stunden Hausarrest sowie zu einer Geldbuße von jeweils 41,30 Demark zugunsten des Vereins der deutschen Opfer von Ausländerkriminalität verurteilt, und zwar wegen gemeinschaftlich begangener vorsätzlicher versuchter Irreführung deutscher Behörden in Tatein... in Tat-Einheit mit falscher Anschuldigung zum eigenen Nachteil, unbewiesener Selbstbezichtigung einer Straftat sowie überhaupt wegen Mißachtung dieses Gerichts. 
Die Strafe wird zur Belohn... äh, äh, Verjäh- Bewährung ausgesetzt.
(zum Publikum) Sie können sich auch setzen.

Ich komme zur Begründung. Zunächst der Tatbestand.
Unter den unzähligen Vorfällen der letzten Monate und Jahre, in welche zu ihrem Nachteil nichtdeutsche Personen, auch ohne Asylanten zu sein, hineinverwickelt waren, befindet sich auch die bis heute nicht aufgeklärte Abbrennung eines Wohnhauses in Klein-Wöllning an der Mürg mit Todesfolge für mehrere darin befindliche Bewohner. Die Verursacher all dessen gewesen zu sein haben die Angeklagten bleibend hartnäckig behauptet. Sie konnten damit aber keinen Erfolg haben, wie sich aus den nunmehr hier hinzulegenden Urteilsabgründen lesen... Urteilsgründen ablesen läßt.

Alle vorgelegten Beweise beweisen alles mögliche, nur nicht die Behauptungen der Angeklagten. Sie wollen z.B. das Feuer um 3 Uhr 15 in der Nacht gelegt haben. Um diese Uhrzeit aber wurde in keinem einzigen der 483 bisher bekannten vergleichbaren Fälle Feuer gelegt. Entweder geschah dies bereits wesentlich früher - also etwa um 3 Uhr 03, 3 Uhr 07 oder auch 2 Uhr 58 - oder aber viel später bzw. vielfach sogar überhaupt nicht.
Weiterhin fehlt es an der erforderlichen Unverzüglichkeit, die eine solche Selbstbezichtigung für das Gericht beachtlich machen könnte. Vom angeblichen Tatort bis zur nächsten Polizeiwache sind es - und zwar selbst zu Fuß - nicht mehr als 21 Minuten. Die Angeklagten aber, wiewohl im Besitz eines PKWs zu sein, haben sich erst drei Tage später und dann auch noch bei einer völlig unzuständigen Polizeistation gemeldet. 
Wenn die Angeklagten desweiteren darauf verweisen, daß ihre Angaben durch die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft am Brandherd verifiziert werden könnten, so ist dies ein folgenschwerer Irrtum. Zum einen wurden die Ermittlungen auch hier mit der in solchen Fällen üblichen Großzü... ...äh, äh... großen Zügigkeit geführt. Zweitens wurden wegen der bekanntlich viel zu geringen finanziellen Ausstattung der Vollzugsbehörde und fehlenden Raumes Beweismittel von den Beamten entweder gar nicht erst mitgenommen oder sofort vorschriftsmäßig getrennt und fachgerecht entsorgt. 
Schließlich ist es auch kein Täterwissen, was die beiden vorgetragen haben: daß Benzin brennt, wenn man es anzündet, weiß inzwischen jedes aufgeweckte deutsche Kind.
Es fehlt aber auch an einem schlüssigen Motiv. Zwar glaubt das Gericht den Angeklagten gerne, daß sie Türken hassen. Daraus aber ganz allgemein auf eine Ausländerfeindlichkeit zu schließen, ist logisch nicht zulässig. Mehrfach herausgerutschte Bemerkungen insbesondere des Angeklagten Peter P. haben vielmehr große Bewunderung von Franzosen, etwa eines Herrn Le Penneur oder so ähnlich, eines US-Bürgers namens Gary Laus, ja selbst eines Russen wie des Herrn Schiri... Rischi... na-towski oder so sichtbar werden lassen. Unter den Opfern des Brandes befinden sich jedoch nur drei Türken, sämtliche übrigen waren Neg... äh,  kamen aus Afrika oder sogar aus Afghanistan!!
Ausschlaggebend war aber schließlich, daß sich die Angeklagten selbst gestellt haben, ein Verhalten, das überhaupt nicht in das Täterprofil solcher Taten paßt. Das Gericht hat den starken Verdacht, daß die Angeklagten die wahren Täter kennen und schützen wollen, eine an sich durchaus ehrenhafte und äh, deutsche Haltung. 
Alles in allem ist es irgendwie unbefriedigend, auch für das Gericht, daß diese unappetitliche Tat weiterhin unaufgeklärt bleibt. Es bleibt aber auch die... äh, äh, Hoffnung, daß in nicht allzu ferner Zukunft andere, vergleichbar gravierende Ereignisse die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von diesem Vorgang hier abziehen wird.
Gegen dieses Vor-Urt... vorgetragene Urteil ist nur die Sprung-Revision zum Jüngsten Gericht zugelässig. Eine Urteilsschelte wird als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit betrachtet und gnadenlos verfolgt. Zustimmende Kommentare dagegen bitte ich ans Internet zu richten, unter unserer Adresse:
http: slash slash w-owe-owe a g ffm Punkt Deutschland backlash npdvusw x y ungelöst splish splash cum cia und omo plus hammers erst gestern g’macht, mach mas a heit Punkt.
Die Sitzung ist geschlossen.
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*) Ein Text aus dem Bühnenprogramm "Deutsch zu sein bedarf es wenig..." von und mit Ekkes Frank