DAS URTEIL
(Stenografische Mitschrift des mündlichen Vortrags eines seiner
Sache durchaus sicheren, dennoch ein bisschen nervösen Richters)
Im Rahm... im Namen des deutschen...äh, des Volkes
ent... erlasse ich nunmehr hier folgendes Urteil: die Angeklagten Bodo
M. und Peter P. werden zu jeweils acht Tagen und viereinhalb Stunden Hausarrest
sowie zu einer Geldbuße von jeweils 41,30 Demark zugunsten des Vereins
der deutschen Opfer von Ausländerkriminalität verurteilt, und
zwar wegen gemeinschaftlich begangener vorsätzlicher versuchter Irreführung
deutscher Behörden in Tatein... in Tat-Einheit mit falscher Anschuldigung
zum eigenen Nachteil, unbewiesener Selbstbezichtigung einer Straftat sowie
überhaupt wegen Mißachtung dieses Gerichts.
Die Strafe wird zur Belohn... äh, äh, Verjäh-
Bewährung ausgesetzt.
(zum Publikum) Sie können sich auch setzen.
Ich komme zur Begründung. Zunächst der Tatbestand.
Unter den unzähligen Vorfällen der letzten
Monate und Jahre, in welche zu ihrem Nachteil nichtdeutsche Personen, auch
ohne Asylanten zu sein, hineinverwickelt waren, befindet sich auch die
bis heute nicht aufgeklärte Abbrennung eines Wohnhauses in Klein-Wöllning
an der Mürg mit Todesfolge für mehrere darin befindliche Bewohner.
Die Verursacher all dessen gewesen zu sein haben die Angeklagten bleibend
hartnäckig behauptet. Sie konnten damit aber keinen Erfolg haben,
wie sich aus den nunmehr hier hinzulegenden Urteilsabgründen lesen...
Urteilsgründen ablesen läßt.
Alle vorgelegten Beweise beweisen alles mögliche,
nur nicht die Behauptungen der Angeklagten. Sie wollen z.B. das Feuer um
3 Uhr 15 in der Nacht gelegt haben. Um diese Uhrzeit aber wurde in keinem
einzigen der 483 bisher bekannten vergleichbaren Fälle Feuer gelegt.
Entweder geschah dies bereits wesentlich früher - also etwa um 3 Uhr
03, 3 Uhr 07 oder auch 2 Uhr 58 - oder aber viel später bzw. vielfach
sogar überhaupt nicht.
Weiterhin fehlt es an der erforderlichen Unverzüglichkeit,
die eine solche Selbstbezichtigung für das Gericht beachtlich machen
könnte. Vom angeblichen Tatort bis zur nächsten Polizeiwache
sind es - und zwar selbst zu Fuß - nicht mehr als 21 Minuten. Die
Angeklagten aber, wiewohl im Besitz eines PKWs zu sein, haben sich erst
drei Tage später und dann auch noch bei einer völlig unzuständigen
Polizeistation gemeldet.
Wenn die Angeklagten desweiteren darauf verweisen, daß
ihre Angaben durch die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft
am Brandherd verifiziert werden könnten, so ist dies ein folgenschwerer
Irrtum. Zum einen wurden die Ermittlungen auch hier mit der in solchen
Fällen üblichen Großzü... ...äh, äh... großen
Zügigkeit geführt. Zweitens wurden wegen der bekanntlich viel
zu geringen finanziellen Ausstattung der Vollzugsbehörde und fehlenden
Raumes Beweismittel von den Beamten entweder gar nicht erst mitgenommen
oder sofort vorschriftsmäßig getrennt und fachgerecht entsorgt.
Schließlich ist es auch kein Täterwissen,
was die beiden vorgetragen haben: daß Benzin brennt, wenn man es
anzündet, weiß inzwischen jedes aufgeweckte deutsche Kind.
Es fehlt aber auch an einem schlüssigen Motiv. Zwar
glaubt das Gericht den Angeklagten gerne, daß sie Türken hassen.
Daraus aber ganz allgemein auf eine Ausländerfeindlichkeit zu schließen,
ist logisch nicht zulässig. Mehrfach herausgerutschte Bemerkungen
insbesondere des Angeklagten Peter P. haben vielmehr große Bewunderung
von Franzosen, etwa eines Herrn Le Penneur oder so ähnlich, eines
US-Bürgers namens Gary Laus, ja selbst eines Russen wie des Herrn
Schiri... Rischi... na-towski oder so sichtbar werden lassen. Unter den
Opfern des Brandes befinden sich jedoch nur drei Türken, sämtliche
übrigen waren Neg... äh, kamen aus Afrika oder sogar aus
Afghanistan!!
Ausschlaggebend war aber schließlich, daß
sich die Angeklagten selbst gestellt haben, ein Verhalten, das überhaupt
nicht in das Täterprofil solcher Taten paßt. Das Gericht hat
den starken Verdacht, daß die Angeklagten die wahren Täter kennen
und schützen wollen, eine an sich durchaus ehrenhafte und äh,
deutsche Haltung.
Alles in allem ist es irgendwie unbefriedigend, auch
für das Gericht, daß diese unappetitliche Tat weiterhin unaufgeklärt
bleibt. Es bleibt aber auch die... äh, äh, Hoffnung, daß
in nicht allzu ferner Zukunft andere, vergleichbar gravierende Ereignisse
die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von diesem Vorgang hier abziehen
wird.
Gegen dieses Vor-Urt... vorgetragene Urteil ist nur die
Sprung-Revision zum Jüngsten Gericht zugelässig. Eine Urteilsschelte
wird als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit betrachtet und
gnadenlos verfolgt. Zustimmende Kommentare dagegen bitte ich ans Internet
zu richten, unter unserer Adresse:
http: slash slash w-owe-owe a g ffm Punkt Deutschland
backlash npdvusw x y ungelöst splish splash cum cia und omo plus hammers
erst gestern g’macht, mach mas a heit Punkt.
Die Sitzung ist geschlossen.
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